Ein Arbeitszeitbetrug stellt nach wie vor einen wichtigen Grund einer außerordentlichen Kündigung dar. Viele Arbeitnehmer sind sich dieses Vergehens und den daraus entstehenden Konsequenzen nicht bewusst. Dabei kommt es natürlich immer auf den Einzelfall an. Etliche Vergehen geschehen durchaus aus Unwissenheit. Wir möchten Ihnen hier kurz erläutern, worauf Sie achten sollten.
In den meisten Betrieben wird heute ein elektronisches Zeiterfassungstool verwendet. Arbeitnehmer loggen sich zu Beginn der Arbeitszeit dort ein, loggen sich, während der Pausen aus und loggen sich nach Arbeitsende wieder aus. Für jeden Arbeitnehmer stellt es eine Pflicht dar, den Arbeitsvertrag jederzeit zu berücksichtigen. Hier sind unter anderem auch die Pausenregelungen und weitere Bestimmungen über die Arbeitszeit enthalten.
Einige Arbeitnehmer nehmen es mit diesen Regelungen leider nicht so genau. Gerade bei Pausen ist häufig festzustellen, dass sich die Betroffenen nicht ausloggen. Dies gilt übrigens meist auch für die kurzen Raucherpausen. Andere gehen in die Mittagspause und lassen ihre Uhr einfach weiterlaufen.
Insbesondere in Zeiten des Home-Office wird es für Arbeitgeber schwierig, die Arbeitszeiten zu kontrollieren. Auch wenn zuhause das Zeiterfassungstool aktiviert wird, ist letztlich nicht sichergestellt, ob der Arbeitgeber seine Arbeit daheim auch wirklich verrichtet.
Hier kommt es auf ein großes Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer an. Die Möglichkeiten des Betrugs sind hier unbegrenzt. Das chinesische Sprichwort „Gelegenheit macht Diebe“ ist auch hier durchaus zutreffend.
Ein weiteres Beispiel stellen Dienstreisen dar. Oft starten Arbeitnehmer ihre Reise von ihrer Wohnung aus. Hier wird meist die früheste Zeit als Beginn eingetragen. Die Rückkehr ist in aller Regel unsicher. Auch hier tricksen zahlreiche Arbeitnehmer und tragen einen späteren Ankunftszeitpunkt im Zeiterfassungssystem ein, obwohl sie schon längere Zeit wieder daheim sind. Auf diese Weise lassen sich natürlich unberechtigt Überstunden ansammeln.
In all diesen Fällen handelt es sich um eine Form von Arbeitszeitbetrug. Kurzum bedeutet dies, dass Mitarbeiter nicht die tatsächliche Arbeitszeit wahrheitsgemäß angeben und dem Arbeitgeber dadurch ein finanzieller Schaden entsteht.
Was fällt unter Arbeitszeitbetrug?
Wenn Arbeitnehmer ihren Arbeitsvertrag unterschreiben, übernehmen diese auch gewisse Pflichten. Hierzu gehört nicht nur die ordnungsgemäße Erledigung der übertragenen Aufgaben, sondern auch die Einhaltung von zeitlichen Vereinbarungen. Wenn zum Beispiel eine wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden vereinbart wurde, liegt ein Arbeitszeitbetrug vor, wenn der Arbeitnehmer weniger als diese Zeit arbeitet. Insoweit würde er seinen Arbeitgeber um die nicht-geleistete Arbeitszeit quasi betrügen, obwohl er hierfür bezahlt wird.
Es gibt viele Bereiche, in denen bewusst und unbewusst ein solches Vergehen zustande kommt. Auch beim Online-Shoppen am Firmenrechner liegt ein solcher Betrug vor. Schließlich wird nicht nur die IT-Ausstattung in diesem Fall für private Zwecke missbraucht, sondern auch die Arbeitszeit für private Zwecke verwendet. Hier kommt es jedoch auch auf die internen Regelungen des Arbeitgebers an. Einige sehen das private Surfen wesentlich strenger als andere. Ein weiterer Verstoß liegt beispielsweise vor, wenn Arbeitnehmer sich verspätet ausstempeln, obwohl diese sich schon in der Freizeit befinden. In diesem Fall ist auch von einem sogenannten Erschleichen von Arbeitszeit die Rede.
Besonders häufig kann es zum Arbeitszeitbetrug im Home-Office kommen, da hier eine Kontrolle durch den Arbeitgeber nur schwer möglich ist. Hierauf sind wir bereits weiter oben eingegangen.
Ein besonders schwerwiegender Verstoß liegt beispielsweise vor, wenn Arbeitnehmer einen Kollegen oder eine Kollegin bitten, das Einstempeln für sie vorzunehmen, obwohl der Arbeitnehmer noch nicht an seinem Arbeitsplatz ist. Auch das Ausstempeln könnte von Kollegen übernommen werden, wenn der betreffende Arbeitnehmer bereits zuhause ist. Hier ist vom sogenannten Buddy Punching die Rede. Interessant ist, dass sich in diesem Fall nicht nur der betreffende Arbeitnehmer zu verantworten hat, sondern auch der Kollege bzw. die Kollegin, welche das Ein- und Ausstempeln übernommen hat.
Es beginnt mit der ersten Minute
Ein Arbeitszeitbetrug liegt immer dann vor, wenn für private Anlässe der Arbeitsplatz verlassen wird und die Stempeluhr dabei nicht betätigt wird. Besonders häufig kommt dies bei möglichen Raucherpausen vor, bei denen angeblich versehentlich vergessen wurde, sich auszustempeln. Nicht immer spricht man in diesem Fall aber wirklich von Betrug. Bei einem einmaligen Vergehen wird dies noch als Arbeitszeitverstoß angesehen, der lediglich geahndet wird. Sollte es sich jedoch bewusst um einen mehrmaligen Verstoß handeln, kann der Arbeitgeber durchaus von einem Betrug ausgehen. In diesem Fall riskiert man als Arbeitnehmer seinen Arbeitsplatz. Durchaus ist dies vielen Arbeitnehmern gar nicht bewusst.
Folgendes zählt nicht dazu
Ein Achtstundentag kann für viele sehr lang werden. Arbeitsunterbrechungen gehören im üblichen Rahmen jedoch zum Alltagsgeschäft. So liegt beispielsweise kein Betrug vor, wenn jemand die Arbeit unterbricht, um zur Toilette zu gehen. Ebenso wäre es unangemessen, eine Unterbrechung als Betrug zu bewerten, wenn Arbeitnehmer in der heißen Jahreszeit sich ein Erfrischungsgetränk aus der Kantine oder dem Automaten besorgen.
Auch die Zeit für das Einrichten am Arbeitsplatz darf keinesfalls als unerlaubte Unterbrechung angesehen werden. Ein Gespräch mit Kollegen und Kolleginnen über private Dinge im üblichen Zeitrahmen gehören ebenfalls dazu. Selbstverständlich liegt kein Betrug oder Verstoß vor, wenn Mitarbeiter in betrieblichen Angelegenheiten diskutieren oder sich gegenseitig beraten.
Ebenfalls ist nicht von einer Arbeitszeitunterbrechung die Rede, wenn es sich um angeordnete Dienstfahrten handelt. Vielfach gehört hierzu auch der Kleidungswechsel, wenn zum Beispiel Monteure ihre Berufskleidung vor Ausführung der Tätigkeit anziehen.
Ein besonderes Thema stellt die sogenannte Rufbereitschaft dar. Bei einer Rufbereitschaft müssen Arbeitnehmer jederzeit bereit sein, ihren Dienst aufzunehmen. Jedoch dürfen diese während der Rufbereitschaft durchaus Freizeittätigkeiten ausüben. So lassen sich dabei sportliche Tätigkeiten ausüben, einkaufen gehen oder sich nur auf dem Sofa ausruhen. Selbst die Teilnahme an Familienfeiern ist erlaubt. Jedoch sollte immer darauf geachtet werden, dass man wirklich jederzeit abberufen werden kann. Auf alkoholische Getränke ist in diesem Fall zu verzichten. Auch während einer Rufbereitschaft besteht in gewisser Weise ein Dienstbetrieb, der entsprechend vergütet wird. Es würde dem Sinn und Zweck widerrufen, wenn aufgrund einer Trunkenheit im Bedarfsfall auf den Arbeitnehmer während der Rufbereitschaft nicht zurückgegriffen werden könnte.
Welche Konsequenzen sind zu erwarten?
Ein bloßer Verdacht für einen Arbeitszeitbetrug reicht meist nicht aus, um gegen einen Mitarbeiter eine Abmahnung auszusprechen. Hierzu müssen schon eindeutige Beweise vorliegen.
Die folgende Vorgehensweise stellt nur ein Beispiel dar:
- nachweisbarer Arbeitszeitbetrug
- bei Verdacht, eingehendes Gespräch mit dem Mitarbeiter
- Abmahnung aussprechen
- Kündigung als letzte Maßnahme
Bei nachgewiesenem Arbeitszeitbetrug haben auch die Gerichte eine außerordentliche Kündigung für rechtens erklärt.
Den Tätern auf der Spur
Es ist meist nicht so einfach einen Arbeitszeitbetrug nachzuweisen. In vielen Betrieben gibt es Mitarbeiter, welche schon über viele Jahre den Arbeitgeber hintergehen. Teilweise handelt es sich um kurze aber häufig anfallende Zeiträume, die über das Jahr hinweg jedoch eine enorme Stundenzahl ergeben. Nicht jeder Arbeitgeber ist in der Lage, diese Vergehen nachzuweisen. Verständlicherweise können die Vorgesetzten auch nicht überall zur Aufsicht zugegen sein. In diesem Fall bieten wir Ihnen als Wirtschaftsdetektei unsere Hilfe an.
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Wenn Sie einen Arbeitszeitbetrug vermuten, können Sie sich auch an den professionellen Detektiv München wenden, um Ihnen bei der Untersuchung zu helfen.