Drohnen gehören zu den beliebten RC-Fliegern, die mittlerweile überall zu finden sind. Mit einer Kamera bestückt können die Nutzer aus der Pilotensicht ihr Fluggerät besonders effizient steuern. Aber auch sonst dienen diese Miniflieger Fotografen, Videofilmern und RC-Piloten als digitales Werkzeug für die unterschiedlichsten Einsatzzwecke.
Auch wenn sich die gesetzlichen Bestimmungen in letzter Zeit verschärft haben und die Nutzung mit Drohnenführerschein und Kennzeichnungspflicht schwieriger geworden ist, fühlen sich viele dennoch unwohl, wenn über dem eigenen Grundstück eine Drohne schwebt. Dies müssen Sie übrigens nicht ohne Einwilligung zulassen. Insbesondere das Überfliegen mit einer Kameradrohne kann die Persönlichkeitsrechte beeinträchtigen. Aus diesem Grund sollten Sie sich Gedanken über eine mögliche Drohnenabwehr machen.
Was ist eigentlich eine Drohnenabwehr?
Eine Drohnenabwehr bedeutet verständlicherweise nicht, dass eine fremde Drohne über Ihrem Grundstück zerstört wird. Dies ist lediglich im militärischen Bereich zulässig. Es handelt sich vielmehr um einen zuverlässigen Perimeterschutz, der nicht nur den bodennahmen Raum, sondern auch den Luftraum mittels Sensoren und Überwachungskameras überwacht. Einige Fachfirmen bieten Ihnen diesbezüglich sogar ein aufwändiges Radarsystem an, welches für den privaten Bereich jedoch eher etwas überdimensioniert ist.
Was unterscheidet uns von den meisten anderen Anbietern? ,
Dass wir ermittelnde Maßnahmen basierend auf jahrzehntelanger Berufspraxis ebenfalls für Sie einsetzen können. Denn der auslösende Aggressor ist letztlich nicht die Technik, sondern immer noch … der Mensch, …
Herr Hasenmaier berät Sie gerne zum Thema Drohnenabwehr.
Mehr dazu gern im persönlichen Gespräch.
Welche Gefahren gehen von Drohnen aus?
Drohnen werden leider nicht nur zum Spaß, zu Sportzwecken oder für Foto- und Filmaufnahmen eingesetzt. Sowohl beabsichtigt als auch unbeabsichtigt gehen von diesen Fliegern folgende Gefahren aus:
- Gefährdung der Flugsicherheit,
- Abwurf von gefährlichen Gegenständen,
- beobachten und spionieren von sensiblen Bereichen,
- Drohnenabwehr zur Verhinderung der Sabotage von Klima- und Lüftungsanlagen,
- ausspionieren von Privatgrundstücken.
Wir beschränken uns hier auf den privaten Bereich von Haus und Garten. Es ist durchaus verständlich, dass Sie nicht wünschen, kontinuierlich und ohne Einwilligung aus der Luft beobachtet zu werden. Stellen Sie sich vor, Sie möchten sich im Sommer im Garten sonnen oder ein kühlendes Bad im Plantschbecken nehmen. Dann wäre es unangebracht, wenn Ihr Nachbar Sie mit seiner Drohne dabei beobachten würde. Dies müssen Sie nicht dulden.
Sie können in berechtigten Fällen juristisch gegen den Drohnenbesitzer vorgehen. Eine wirksame Drohnenabwehr stellt in diesem Fall eine sogenannte Unterlassungsverpflichtung dar. Wir stehen Ihnen gerne hilfreich zur Seite, wenn Sie eine private Drohnenabwehr wünschen und gegen den Drohnenbesitzer vorgehen möchten. Drohnenabwehr – Mehr Schutz mit der richtigenTechnik.