Eigenbedarf Mietklage – Was Mieter und Vermieter wissen sollten

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Die Privatdetektive unserer Detektei Stuttgart ermitteln Ihre Rechte als Mieter

Beispiel: Vorgeschobener Eigenbedarf

 

Der Eigenbedarf an einer Wohnung ist im Mietrecht einer der Gründe, die den Vermieter zur Kündigung der Wohnung berechtigt. Das macht die Versuchung für Vermieter hoch, einen nicht bestehenden Eigenbedarf einfach als Kündigungsgrund vorzuschieben. Dies nennt man vorgeschobener Eigenbedarf. Er liegt vor, wenn der Vermieter bzw. die Person zu deren Gunsten gekündigt werden soll, die Mietwohnung überhaupt nicht im Eigenbedarf nutzen will.

Der Vermieter ist dann gegenüber dem Mieter voll schadensersatzpflichtig.

 

Beachten Sie folgendes Gerichtsurteil:

Wenn ein von einem Mieter beauftragter Detektiv in einem Räumungsprozess unrichtige Eigenbedarfsgründe der Vermieter enttarnt, müssen die Detektiv Kosten vom Vermieter ersetzt werden.


AG Hamburg, 38 C 110/96

Wir helfen Ihnen seriös bei einer Eigenbedarf-Mietklage.

Kündigung der Wohnung

Die Kündigung einer Wohnung durch den Vermieter mit dem Grund Eigenbedarf ist für viele Mieter ein Schock. Plötzlich müssen sie sich eine neue Bleibe suchen und sind oft mit einer hohen Mietpreissteigerung konfrontiert. Doch welche Rechte hat der Mieter in diesem Fall und wie kann die Detektei DSH in Stuttgart helfen?

Rechte des Mieters bei Eigenbedarf Mietklage

Der Vermieter darf eine Wohnung nur kündigen, wenn er diese für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt. Dabei muss der Vermieter den Eigenbedarf glaubhaft machen können und darf keine andere passende Wohnung zur Verfügung haben. Der Mieter hat jedoch das Recht, die Kündigung gerichtlich überprüfen zu lassen und eine angemessene Ausgleichszahlung vom Vermieter zu verlangen, wenn er dadurch unzumutbar belastet wird.

Wie die Detektei DSH in Stuttgart dem Mieter helfen kann

Die Detektei DSH in Stuttgart kann dem Mieter in verschiedenen Bereichen helfen, um seine Rechte bei einer Eigenbedarf Mietklage zu wahren. Hierzu zählt beispielsweise die Überprüfung der Angaben des Vermieters zum Eigenbedarf, um sicherzustellen, dass dieser tatsächlich glaubhaft gemacht werden kann. Auch können Ermittlungen durchgeführt werden, um herauszufinden, ob der Vermieter eine andere passende Wohnung zur Verfügung hat oder ob es sich bei der Kündigung um eine Schikane handelt.

Fazit

Eine Eigenbedarf Mietklage stellt für Mieter oft eine große Belastung dar. Doch der Mieter hat Rechte und kann sich durch eine gerichtliche Überprüfung und Ausgleichszahlung schützen. Die Detektei DSH in Stuttgart kann dem Mieter bei der Wahrung seiner Rechte helfen und ihn bei der Suche nach einer neuen Wohnung unterstützen.

Privatdetektiv Stuttgart Eigenbedarf-Mietklage

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