Eigenbedarf-Mietklage
Die Privatdetektive unserer Detektei Stuttgart ermitteln Ihre Rechte als Mieter
Beispiel: Vorgeschobener Eigenbedarf
Der Eigenbedarf an einer Wohnung ist im Mietrecht einer der Gründe, die den Vermieter zur Kündigung der Wohnung berechtigt. Das macht die Versuchung für Vermieter hoch, einen nicht bestehenden Eigenbedarf einfach als Kündigungsgrund vorzuschieben. Dies nennt man vorgeschobener Eigenbedarf. Er liegt vor, wenn der Vermieter bzw. die Person zu deren Gunsten gekündigt werden soll, die Mietwohnung überhaupt nicht im Eigenbedarf nutzen will.
Der Vermieter ist dann gegenüber dem Mieter voll schadensersatzpflichtig.
Beachten Sie folgendes Gerichtsurteil:
Wenn ein von einem Mieter beauftragter Detektiv in einem Räumungsprozess unrichtige Eigenbedarfsgründe der Vermieter enttarnt, müssen die Detektiv Kosten vom Vermieter ersetzt werden.
AG Hamburg, 38 C 110/96