Gerichte legen fest, ob ein Einsatz vom Privatdetektiv Stuttgart erforderlich und verhältnismäßig war. Auf dieser Grundlage wird entschieden, ob Sie die Detektiv-Kosten von der Gegenseite erstattet bekommen können.
Sollte für eine klagende oder beklagte Partei ein berechtigter Grund vorliegen, ihre prozessuale Situation verbessern zu können, indem vorliegende, entsprechend relevante Verdachtsmomente durch Detektive als zutreffend verifiziert werden, sind die Kosten für einen von dieser Prozesspartei eingeschalteten Detektiv erstattungsfähig.
Beispiel:
In einem Prozess um Schadensersatz und Schmerzensgeld nach einem Stromunfall galt dieser Orientierungssatz, da berechtigte Zweifel daran bestanden, ob der Kläger durch das Unfall-Ereignis tatsächlich so schwer verletzt wurde wie behauptet (hier: angewiesen auf einen Rollstuhl sowie Dienstunfähigkeit bzw. Erwerbsunfähigkeit). Selbst für die Beauftragung mehrerer Detektive zur Ermittlung der tatsächlichen Lebensumstände des Klägers bestand in diesem Fall ein sachliches Bedürfnis.
OLG Celle 8. Zivilsenat
Detektiv-Team DSH – Schadenersatz und Schmerzensgeld