News – Ermittlung in Unterhaltsangelegenheiten

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News Ermittlung in Unterhaltsangelegenheiten

 

Nach Jahrzehnten sich scheiden zu müssen ist für die Beteiligten oftmals traumatisch. Hinzu kommt die erhebliche Belastung Unterhalt zu zahlen. Es ist für Normalverdiener sodann gleichbedeutend mit Fulltime-Beschäftigung zum Sozialhilfetarif. Festzustellen, dass die Exfrau oder der Exmann insgeheim finanziell bestens aufgestellt bzw. insgeheim dazu verdient, schafft klare Hoffnung. Es ist eine erhebliche Erleichterung, wenn man es beweisen kann.

 

Fallbeispiel in einer Unterhaltsangelegenheit

Einem Mandant, der an uns herantrat, wurde von seinem Anwalt abgeraten eine Detektei einzuschalten. „Die bringen nie etwas“ war die „Hypothese“ des Rechtsvertreters. Übersetzt: „Nur ich bekomme von Ihnen Geld, sonst niemand.“ Als der Mandant an uns herantrat lehnte ich daher meinerseits diesen „Anwalt“ ab. Mein Kommentar war und ist wie folgt: Ein Rechtsanwalt der prinzipiell von Detekteien abrät verhält sich wie ein Staatsanwalt der prinzipiell eine Kooperation, mit der der Polizei ablehnt. Ein Aberwitz!

Nachdem der Klient sich einen neuen Rechtsanwalt genommen hatte ermittelten wir für ihn. Es stellte sich heraus, dass die Zielperson insgeheim der Prostitution nachgeht. Die Beweisführung war nicht ganz so einfach, da sie nur über einen Vermittler Klienten nahm. Das ist die Natur von Ermittlungen, sie beinhalten nicht selten Überraschungen. Letztlich verlief es erfolgreich da mittels eines inszenierten Vorfalls der Vermittler zu einem unserer Social Engineers Vertrauen schöpfte. Die Zielperson beging ergänzend hierzu auch noch andere Delikte. Mittels der durch uns generierten Beweisführung konnte sie sehr schnell zum Einlenken bewegt werden.

Der Vollständigkeit/Fairness halber sei noch erwähnt, dass es freilich auch viele gute, lösungsorientierte Rechtsanwälte gibt.

Diese haben durchaus unsere Wertschätzung.

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Was uns von den anderen unterscheidet

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