Wird ein Vertrag zur Regelung einer Abfindung eingehalten oder nicht?

NEWS

  • Sie haben einem ehemaligen Mitarbeiter / Geschäftspartner eine Abfindung als Ausgleich bezahlt?
  • Sie haben den Verdacht, der geschlossene Vertrag zur Abschlusszahlung wird nicht eingehalten?
  • Wird trotz Entschädigungszahlung ein ehemaliger Angestellter illegal für die Konkurrenz tätig?
  • Hegen Sie den Verdacht, dass Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse verraten worden sein könnten?
  • Wir ermitteln gerichtsverwertbare Beweise für den Vertragsbruch sowie Ihre Regressansprüche.

Wenn ein Unternehmen durch Vertragsauflösung oder Kündigung bzw. Entlassung einen Mitarbeiter verabschiedet, so geht dies oft mit einer entsprechenden Abfindung als kompensierende Maßnahme einher. Der diesbezügliche Betrag der Kompensationszahlung ist Verhandlungssache der Vertragspartner. Mit der gewährten Abfindungssumme als Ablöse sind allerdings auch Auflagen verbunden: Beispielsweise, dass Ihr ehemaliger Geschäftspartner oder Angestellter für eine klar festgelegte Frist nicht sich in derselben Branche selbstständig machen darf oder bei einem Unternehmen der Konkurrenz erwerbstätig wird. Daher ja die Ausgleichszahlung als Ersatz bzw. Entschädigung.

Wie steht es um die Einhaltung einer solchen Abfindungsregelung / Kompensation in der Praxis?

Die Erfahrungen unserer Detektei Detektiv-Team DSH aus der Praxis zeigen, dass bei entsprechendem Anfangsverdacht meist ein Vertragsbruch bezüglich der Abschiedszahlung und Gegenleistung vorliegt. Nicht selten wird ein ehemaliger Betriebsangehöriger trotz Abstandssumme bei einem der härtesten Mitbewerber tätig. Und bringt – quasi als erleichterndes Entrée – auch noch hochsensible, wertvolle Interna und Daten des vorherigen Arbeitgebers mit. Daten und Kenntnisse frei Haus. Also ohne die ursprünglichen, oft erheblichen Personal- und Entwicklungskosten. Entsprechend schädigend und aggressiv können ehemalige Angestellte, Geschäftspartner, kriminelle Mitbewerber am Markt agieren. Dies ist strafbar als Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen.

Oder die kassierte Abfindung wird als Startkapital zur Gründung einer unternehmerischen Existenz in derselben Branche verwendet, unter Inanspruchnahme von widerrechtlich mitgenommenem Know-how. So lässt sich die getätigte Ersatzzahlung auch als Anstandssumme begreifen – oder eben nicht: Viele ehemalige Mitarbeiter sehen in jener Auflösungszahlung eher eine Sondervergütung, Bonuszahlung, Zulage, sogenannte Gratifikation.

Lassen Sie sich einen Vertragsbruch nicht bieten!

Damit Ihr ehemaliger Angestellter oder Geschäftspartner für sein vertragswidriges, geschäftsschädigendes Verhalten zur Rechenschaft gezogen werden kann, benötigen Sie klare Beweise. Hier kommt unsere Detektei – Wirtschaftsdetektei und Privatdetektei mit Hauptsitz Stuttgart – ins Spiel. Wir verifizieren Ihren Verdacht und ermitteln gerichtsverwertbare Beweise. Für eine gerichtliche Auseinandersetzung sind unsere Detektive bei entsprechender Beweislage als ladungsfähige Zeugen verfügbar. Für eine außergerichtliche Einigung, die von nicht wenigen Auftraggebern bevorzugt wird, stehen für Sie bei den höchst anspruchsvollen Gesprächsterminen unsere hierbei langjährig praxiserfahrenen Detektive der Führungsebene bereit – beispielsweise Wolfgang Hasenmaier, der Gründer und Inhaber unserer Wirtschaftsdetektei Stuttgart.

Sollte sich bei den Ermittlungen unserer Detektei Ihr Verdacht als zutreffend erweisen, so klären wir investigativ, in welcher Größenordnung und seit wann der Vertragsbruch vorliegt. Insbesondere für Ihre Regressansprüche hat das eine beträchtliche Relevanz. Unter Umständen haben Sie nicht nur Anspruch auf die komplette Rückerstattung der Abfindung, sondern auch auf Schadensersatz. Gerne prüft auch unsere Wirtschaftsdetektei München zusammen mit einer unserer darauf spezialisierten Anwaltskanzleien Ihre Ansprüche auf Erstattung / Rückzahlung und mögliche Schadenersatz-Forderungen gegen den oder die Schadensverursacher.

Unsere Detektei Detektiv-Team DSH mit Hauptsitz in Stuttgart und weiteren Niederlassungen in Fellbach, Schorndorf, Ludwigsburg und Salem am Bodensee / Dreiländereck ist in der Lage, für Sie in ganz Deutschland sowie international zu ermitteln. Die eingesetzten Detektive und Experten vor Ort haben langjährige Berufserfahrung. Hinzu kommen, insofern gewünscht, Befragungsexperten für diskrete Ermittlungen vor Ort und Detektei-Technik im Rahmen der rechtlichen Zulässigkeit für die Erkenntnisgewinnung und Beschaffung von verwertbaren Informationen.

ANWALTSREFERENZEN

Was uns von den anderen unterscheidet

Anwaltskanzlei

Bauer und Coll.

Referenz Anwaltskanzlei Bauer und Coll.

Rechtsanwalt

Streichert

Referenz Rechtsanwalt Streichert

Rechtsanwalt

Kolaczkowski

Referenz Rechtsanwalt Kolaczkowski

Anwaltskanzlei Podewils,

Beuttler & Kollegen

Referenz Anwaltskanzlei von Podewils, Beuttler und Kollegen