Arbeitsrecht – Ein Schwerpunkt der Detektei DSH

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Ein Angestellter meldet sich krank, Schichten müssen getauscht werden, es entsteht Chaos. Aber wer krank ist, ist krank, da gibt es nichts zu rütteln. Der Arzt bestätigt eine Magen Darm Grippe. Am nächsten Tag wird er beim Fußballtraining im Sportverein gesehen. Was können Sie tun?

 

In den letzten Jahren ist Datenschutz ein heikles Thema. Natürlich auch beim Arbeitsrecht. Aber was können Sie tun, wenn ein oder mehrere Mitarbeiter sich falsch verhalten? Was wenn Sie den Verdacht eines Verstoßes hegen, aber keine Möglichkeit Klarheit zu beschaffen? Es erlaubt, einen Mitarbeiter zu überwachen, wenn ein berechtigtes Interesse besteht. 

 

Wie bei unserem Fall, wird ein Fehlverhalten vermutet. Hier kommt unser Detektiv Stuttgart zum Einsatz. Sie haben eine solche Vermutung? 

 

Dann können wir helfen: Wir ermitteln in allen Bereichen des Arbeitsrechts. Das Arbeitsrecht regelt die Rechte und Pflichten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. 

 

Es beschreibt auch welche Fehlverhalten zu Strafe führen können, wie zum Beispiel:

 

  • Schwarzarbeit
  • untersagte Nebenbeschäftigung
  • Spesenbetrug
  • Geheimnisverrat
  • Unterschlagung
  • Betrug bei Lohnfortzahlungen
  • Diebstahl

Als erfahrene Detektei im Arbeitsrecht ermitteln wir auf der Suche nach Fakten. Wir helfen Ihnen, Ihre Ansprüche zu wahren. Großkonzerne, Betriebe im Mittelstand und kleinere Firmen beauftragen regelmäßig unsere Detektei.

Spesenbetrug und Abrechnungsbetrug ist kein Kavaliersdelikt!

Gutes Geld für gute Arbeit!

Welcher Arbeitgeber würde diesem Grundsatz nicht zustimmen? In der Regel ist das Arbeitsverhältnis ein Vertrauensverhältnis. Ein Mitarbeiter, der Gelder unterschlägt oder stiehlt ist nicht tragbar. Auch eine Krankheit vortäuschen ist nicht akzeptabel. Wenn Sie jemand aus der Belegschaft wegen Fehlverhalten kündigen wollen, brauchen Sie Beweise. Sowohl für ein Vergleich als auch vor dem Arbeitsgericht.

 

Bei der Detektei DSH Stuttgart bauen Sie auf Erfahrung

Wenn ein Mitarbeiter Sie in irgendeiner Weise betrogen hat und dies erwiesen ist, sind Fakten notwendig. Zum Beispiel ein genauer Bericht über die Ermittlungen mit eindeutigen Belegen. Außerdem stellt die Glaubwürdigkeit eines beruflichen Ermittlers sicher, dass die gewonnenen Erkenntnisse vor Gericht verwertbar sind. Wir ermitteln seit fast 25 Jahren im Arbeitsrecht.

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